Anlasslose MassenüberwachungEU-Datenschutzbeauftragter gegen wahlloses Scannen bei freiwilliger Chatkontrolle

Der europäische Datenschutzbeauftragte verlangt wirksame Schutzmaßnahmen gegen das wahllose massenhafte Scannen bei der freiwilligen Chatkontrolle. Die Ausnahmeerlaubnis für Konzerne wie Meta, Google oder Microsoft dürfe sonst nicht nochmals verlängert werden.

Yes we scan
Ja, wir scannen, ausnahmsweise. CC-BY-SA 2.0 Theresia Reinhold

Eigentlich war sie nur als Ausnahme vorgesehen: Die Erlaubnis zur freiwilligen Chatkontrolle soll jedoch nochmals verlängert werden. Das hatte die EU-Kommission am 19. Dezember 2025 vorgeschlagen. Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Meta, Google oder Microsoft dürften dann weiterhin auf freiwilliger Basis Scanning-Technologien einsetzen, um beispielsweise massenhaft Mitteilungen in Chats nach verbotenen Kindesmissbrauchsdarstellungen zu durchkämmen.

Wojciech Wiewiórowski, der europäische Datenschutzbeauftragte, schlägt nun in einer Stellungnahme rechtliche Einschränkungen an der Ausnahmeregelung vor. Sie sollen eine allgemeine und wahllose Überwachung unterbinden und die Risiken des Massen-Scannings besser berücksichtigen.

Der Jurist betont, dass diese Einschränkungen von den Konzernen auch „strikt eingehalten“ werden müssten. Eine bloße Verlängerung der Ausnahmeregelung ohne Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit bestehender und neuer Schutzvorkehrungen bliebe „hochproblematisch“.

Kein „wahlloses Scannen“

Der europäische Datenschutzbeauftragte verweist auch auf seine früheren rechtlichen Analysen. Denn Wiewiórowski hatte sich schon mehrfach ablehnend zur Regelung der massenhaften freiwilligen Chatkontrolle geäußert. Auch der europäische Datenschutzausschuss, in dem sich die nationalen Datenschutzbehörden abstimmen, mahnte in einer Stellungnahme einen besseren Schutz der Grundrechte und einschränkende Regeln an.

Denn flächendeckende automatisierte Chatkontrollen und massenhaftes Scannen sind grundrechtswidrig, weswegen es nur temporäre Ausnahmen in einer Übergangsverordnung gibt. Wiewiórowski betont nun erneut, dass im Falle einer nochmaligen Verlängerung der vorläufigen Erlaubnis zur Chatkontrolle die rechtlichen Mängel behoben, Schutzmaßnahmen eingebaut und „wahlloses Scannen“ verhindert werden sollten.

Der europäische Datenschutzbeauftragte besteht weiterhin auf seiner rechtlichen Einschätzung, dass keine vorübergehende Ausnahme angenommen werden sollte, solange diese Mängel nicht abgestellt seien. Bisher sei die wahllose Massenüberwachung nicht ausreichend rechtlich eingehegt.

Die zweite Verlängerung

In einer Pressemitteilung zu seiner Stellungnahme hatte Wiewiórowski die Bedeutung des Schutzes von Kindern vor Missbrauch betont, aber auch gefordert, dass dabei kein „rechtliches Vakuum“ entstehen dürfe. Denn auch „vorübergehende“ Maßnahmen dürften nicht „die Grundrechte außer Kraft setzen“. Diese Grundrechte sind in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Es müsse sichergestellt sein, „dass das Scannen nicht wahllos erfolgt und dass es immer eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt“.

Massenüberwachung

Wir berichten unter dem Stichwort Massenüberwachung über Technologien, die dazu eingesetzt werden, massenhaft Daten über Menschen festzuhalten und auszuwerten. Unterstütze unsere Arbeit!

„Vorübergehend“ ist offenbar ein dehnbarer Begriff, denn die Ausnahme besteht bereits seit Juli 2021 und wurde im April 2024 für weitere zwei Jahre verlängert. Eigentlich war die nun wieder zur Verlängerung anstehende Übergangsregelung nur eine Art Vorläufer für eine seit 2022 geplante EU-Verordnung zur verpflichtenden Chatkontrolle.

Sie war von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Doch diese EU-Verordnung zur verpflichtenden Chat-Massenüberwachung wurde bisher nicht geschaffen, sondern mündete aufgrund der massiven Kritik an diesem Überwachungsprojekt in ein langjähriges und noch immer nicht abgeschlossenes politisches Hickhack, an dem gleich mehrere EU-Ratspräsidentschaften scheiterten.

Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind

Das EU-Parlament wird wohl im März entscheiden, ob es einer einjährigen Verlängerung der Übergangsverordnung zustimmt, die nun das automatisierte Text-Analysieren bei Nachrichten ausschließen könnte und das Scannen nur auf bekannte Hash-Werte beschränken soll.

So schlug es zuletzt Birgit Sippel vor. Die Sozialdemokratin (S&D) ist die Berichterstatterin zur freiwilligen Chatkontrolle im EU-Parlament. Der zuständige LIBE-Ausschuss der EU-Parlaments wird Sippels Vorschlag aber noch inhaltlich beraten.

Es bliebe selbst in dieser abgespeckten Variante dabei, dass den Konzernen massenhaftes Scannen „vorübergehend“ erlaubt wird. Dass dies verhältnismäßig ist, konnte die EU-Kommission aber auch nach mehr als vier Jahren Massen-Scans nicht nachweisen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

    1. Das einzig relevante wird wohl Grooming sein, da genuin CSAM aufgrund von KI irgendwann völlig verdrängt wird. Geh daher mal von so einem Zeitstrahl ab:

      1. Anstieg der Fallzahlen durch genAI und Massenüberwachung (Masse an Inhalten steigt + Dunkelfeld wird aufgedeckt)

      2. Fallzahlen stabilisieren sich in einem erhöhten Niveau.

      Unzählige Jahre später:
      3. Fallzahlen sinken wieder ab ohne tatsächlichen Rückgang (Das Hellfeld verkleinert sich.)

      Die Ursache für den Rückgang werden höchstwahrscheinlich erleichtere Voraussetzungen an lokale KI-Modelle sein. Aufdeckung ohne ein Online-Zwang und Spähsoftware ist dann eher nur per Zufall und Nutzerverhalten möglich. Es folgt also eine erneute Debatte von dann Offline-Netzwerken etc. Pp. Die Verhältnismäßigkeit wird dann wieder Thema sein. Das trifft genau so auch auf die Erstellung von Deepfakes von Erwachsenen zu, denn auch das ist schwer zu ermitteln, wenn lokale Modelle ohne Netzwerkanschluss genutzt werden.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.